Flugrouten: Fluglärmgegner an den Havelseen ziehen nicht vor Gericht

Obwohl sie das juristische Vorgehen befreundeter Initiativen gegen die Flugroutenfestsetzungen der DFS gut nachvollziehen können, haben sich die Fluglärmgegner an den Havelseen gegen den Rechtsweg entschieden.
„Das liegt nicht etwa an einer geringeren Betroffenheit. Den in unserer BI vertretenen Gemeinden Michendorf und Nuthetal wird im Gutachten des Umweltbundesamtes eine höhere Lärmlast attestiert als z.B. Kleinmachnow oder Teltow. Und die Lärmlast, die insbesondere aus Landeanflügen im Bereich Schwielowsee und Werder zu erwarten ist, wird diejenige des Wannsees deutlich überschreiten. Wir wollen der Politik aber keine dumme Ausrede für ihre Untätigkeit gegen diese gut vermeidbaren Belastungen bieten“, so der Vorsitzende von BI und Verein „Fluglärmfreie Havelseen“, Peter Kreilinger aus Werder.

Schon bei den Klagen gegen die vielen Nachtflüge habe sich nämlich gezeigt, wie die Verantwortlichen von Flughafengesellschaft und Landesregierungen die rechtlichen Tatsachen verdrehen. So sei es bei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflugverbot ausschließlich darum gegangen, ob die Betroffenen gegen den Willen der Politik mehr Nachtruhe gerichtlich erzwingen können. Die umfangreichen Möglichkeiten seitens der Landesregierung, von sich aus mehr Nachtruhe für die Menschen zu gewährleisten, standen gar nicht zur Diskussion. „Diese Möglichkeiten wurden nun aber nicht nur nicht genutzt. Man hat seitens der Landesregierung sogar so getan, als läge das ja alles in der Hand des Gerichtes und das müsse man respektieren, so Kreilinger. Jetzt gilt für BER weniger Nachtruhe als für das Drehkreuz Frankfurt. Diese Art, die eigenen Entscheidungen und Versäumnisse einem Gericht in die Schuhe zu schieben, will man in Sachen Flugrouten und Flughöhen nicht zulassen.

Den Fluglärmgegnern an den Havelseen gehe es schließlich nicht darum, nur den erzwingbaren Schutz gegen Fluglärm zu erhalten. Denn der ist dank der in Deutschland sehr schlecht ausgeprägten Rechtsposition Fluglärmbetroffener vollkommen unzureichend.  Der Anspruch sei vielmehr, dass die Verantwortlichen von sich aus den bestmöglichen Schutz bieten. „Welcher Politiker könnte es sich schon erlauben, im Wahlkampf auf die Frage nach seinen Plänen zu sagen: „Ich tue, wozu ich rechtlich gezwungen werden kann und mute den Bürgern alles zu, was ich irgendwie darf“? Dass in Sachen Fluglärm über den Havelseen nun aber genau das passiert, das sollen die Menschen sehen und verstehen und zwar unverstellt von gerichtlichen Verfahren, die der normale Bürger nicht gut nachvollziehen kann. Große Flughöhen im Landeanflug zum Wohl aller Betroffenen und moderne, intelligente Flugverfahren sind außerdem keine Denksportaufgabe für Verwaltungsrichter. Das sind von Flughafen und Flugsicherung ordentlich zu erledigende Hausaufgaben und die Politik hat dafür zu sorgen, dass diese Hausaufgaben erledigt werden“, so Kreilinger.  Insbesondere die Brandenburger Landesregierung müsse endlich aufwachen und etwas für ihre Bürger tun, statt zuzusehen, wie Berlin jede Belastung auf Brandenburg verlagert und gleichzeitig schon vom weiteren Ausbau des Flughafens spricht.

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