Pressemeldung: Rot-rot lehnt die 3. BER-Startbahn ab?

Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann!

Zurzeit weiß kein Mensch, wann der BER fertig wird und was er bis dahin kostet. Aber klar ist: Die Verantwortlichen ziehen die Sache weiter durch, koste es was es wolle. Der BER kommt also. Und weil alles so lange gedauert hat, stellt sich bereits jetzt die Frage, Erweiterungen zu planen. Wegen der langen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten wird die Frage, ob dieser Flughafen an seinem unseligen Standort weiter wachsen und immer größer werden wird, bereits in den kommenden Jahren entschieden. Entweder gibt es aggressives Wachstum mit Dumping-Gebühren und verdeckten Subventionen wie für Air Berlin. Oder es gibt die Rückbesinnung auf den lokalen Bedarf. Entweder werden Alternativen für zukünftige Zusatzverkehre gesucht, oder der BER wird zum Moloch. Deshalb ist es wichtig, heute vorzusorgen, dass sich die Lügen und Täuschungen der Standortentscheidung und der Flugroutenfestlegungen nicht beim Thema „weitere Start- und Landebahnen“ wiederholen. Deshalb ist es HEUTE wichtig, sich gegen diese Erweiterungen zu wappnen, so aberwitzig es in einer Situation erscheint, in der man nicht mal weiß, wann dieser Flughafen überhaupt eröffnet.

Dieses Ziel der Vorsorge gegen künftige Erweiterungen, die dann endgültig und ausweichlos die gesamte Umgebung weiträumig verlärmen und mit enormen Mengen Abgasen belasten würden, verfolgt die Volksinitiative „gegen die Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Startbahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“.

Die Volksinitiative läuft auf die Zielgerade zu, 17.000 Unterschriften sind zusammen, 20.000 Unterschriften sind gemäß Volksabstimmungsgesetz des Landes Brandenburg für das Zustandekommen erforderlich.

Die Initiatoren beabsichtigen, diese 20.000 Unterschriften bis Ende November 2014 zusammen zu haben, um sie der Präsidentin des Brandenburger Landtags zu überreichen. Anschließend muss der Landtag die Initiatoren anhören und zur Volksinitiative einen Beschluss fassen.

Unterschreiben darf jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Unterschrift seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg hat. Die Unterschriftenliste finden Sie auf dieser Startseite rechts oben unter „Informationsquellen“ oder auf der offiziellen Webpräsenz der Volksinitiative (www.keine-dritte-startbahn-am-ber.de) .

Wie schon beim Nachtflugverbot versucht die alte und neue Landesregierung, der Volksinitiative durch eine tödliche Umarmung entgegenzutreten: Man tut zum Schein so, als sei man ja der gleichen Meinung und will die Menschen glauben machen, die Sache habe sich erledigt, die Landesregierung werde das schon richten: Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE steht zu lesen, die zukünftige rot-rote Regierung des Landes Brandenburg lehne den Bau einer dritten Startbahn ab.

Wir halten das für ein zum Schein abgegebenes politisches Lippenbekenntnis. Denn es findet sich kein Wort im Koalitionsvertrag, wie und wann die neue, alte Landesregierung wirksame Schritte zur Verhinderung der 3. Bahn zu unternehmen gedenkt. Dazu hätte sie im Übrigen schon in den vergangenen Jahren jederzeit die Möglichkeit gehabt, allein: sie hat nichts Wirksames unternommen.

Während man beim Planfeststellungsbeschluss alles so schrieb, wie es der Flughafen wollte und sich dann vor Gericht selbst die geringste Rücksichtnahme noch abtrotzen ließ, wird beim  Nachtflugverbot und der 3. Bahn so getan, als könne die rot-rote Landesregierung nichts tun.

Bereits beim Volksbegehren zum BER-Nachtflugverbot haben wir erlebt, wie die rot-rote Landesregierung nur zum Schein so tat als ob – in der Hoffnung, Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Außer vorgetäuschten „Verhandlungen“ mit Berlin, die zu keinem Zeitpunkt von tatsächlichem politischem Willen getragen waren, erfolgte NICHTS. Da ist es nur konsequent, wenn sich im Koalitionsvertrag kein einziges Wort von einer Ausweitung des BER-Nachtflugverbots auf 22 bis 6 Uhr als einer politischen Zielsetzung der Landesregierung findet. Im Vertrag steht nur etwas von „mehr Nachtruhe“, was – verglichen mit der Ausweitung des BER-Nachtflugverbots – eine unbestimmte, nebulöse Zielsetzung ist.

Kurz: wir haben nicht das geringste Vertrauen in den rot-roten „Tatendrang“.

Die Geschichte des größten deutschen Verkehrsflughafens in Frankfurt/Main lehrt jeden denkenden Menschen, dass politische Lippenbekenntnisse nichts, aber auch gar nichts wert sind. Dort wurde vor drei Jahren mit der Nordwestbahn bereits Startbahn Nr. 4 in Betrieb genommen, obwohl die Landespolitik lange Zeit versprochen hatte, einen weiteren Ausbau des Flughafens werde es nicht geben. Plötzlich hieß es dann, die 4. Startbahn sei „alternativlos“.

Gleichzeitig unternimmt die Landesregierung Brandenburg absolut nichts gegen die Drehkreuzstrategie der Flughafenführung und das Anlocken zusätzlicher Verkehre durch Dumpinggebühren und verdeckte Bonussysteme. Drehkreuzverkehr, der heute absichtlich angezogen wird, ist morgen nicht wieder einfach loszuwerden. Kommt dann tatsächlich neuer lokaler Bedarf dazu, wird die Ausweitung als „alternativlos“ hingestellt und durchgezogen werden.

Was muss die rot-rote Regierungsmehrheit im Brandenburger Landtag tun, um die dritte BER-Startbahn zu verhindern?

Die von uns im Mai 2014 initiierte „Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“ zeigt, wie die Verhinderung der 3. Bahn anzupacken ist.

Wir fordern die Aufnahme des folgenden landesplanerischen Ziels in das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortsicherung (LEP FS): „Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.“

Ferner fordern wir, dass in das LEPro und den LEP FS der folgende landesplanerische Grundsatz aufgenommen wird: „Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“

Die von uns ins Leben gerufene Volksinitiative richtet sich also nicht nur gegen den Bau einer dritten Startbahn am nachweislich vollkommen ungeeigneten, raumunverträglichen BER-Standort in Schönefeld, sondern ganz grundsätzlich gegen jede, von der Flughafengesellschaft begehrte, eine Erweiterung der Kapazität des BER bewirkende Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses.

Würden die von uns geforderten Vorgaben in die genannten landesplanerischen Dokumente aufgenommen, dann müssten sie von der Planfeststellungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die – von Herrn Mehdorn längst angekündigten – Anträge der Flughafengesellschaft auf Erweiterung der Kapazität des BER über das planfestgestellte und genehmigte Maß hinaus beachtet werden.

Werden diese Vorgaben nicht aufgenommen, bleibt es im freien Ermessen der Planfeststellungsbehörde, wie sie mit diesen Anträgen umgeht.

Flankierend könnte und müsste die Landesregierung die Geschäftspolitik des Flughafens neu ausrichten lassen: Optimale Bedarfsdeckung für die Region und Wirtschaftlichkeit durch angemessene Margen statt großmannssüchtiger Ausweitung zum Selbstkostenpreis.

Die einfache Erkenntnis, dass Ertrag – wenn diese Flughafengesellschaft solchen nach Ansatz der Kapitalkosten jemals schafft – nicht gleich Umsatz ist, dass nicht Preis mal Menge, sondern Marge mal Menge den Gewinn machen, scheint weder bei der Flughafengesellschaft noch bei der Landesregierung jemand verstanden zu haben. Stattdessen lässt man sich von wirtschaftlich grandios erfolglosen Unternehmen wie Air Berlin die Welt, angebliche Notwendigkeiten und das Geldverdienen erklären.

Um nicht wie beim Nachtflugvolksbegehren in Schein-Verhandlungen zu enden, haben wir vorgesorgt: Die Volksinitiative fordert, dass der Landtag die Landesregierung nicht nur damit beauftragt, vorhersehbar erfolglose Verhandlungen mit Berlin zu führen. Als politische Lehre aus dem Umgang mit dem Nachtflugverbot-Volksbegehren verlangen wir, dass der Landtag zugleich beschließt, dass bei ausbleibendem Verhandlungserfolg die gemeinsame Landesplanung gekündigt werden muss und dem Land Berlin ein neuer gemeinsamer Landesplanungsvertrag nur unter Ausklammerung des Flughafens BER angeboten werden darf. Nimmt der Landtag die Volksinitiative an und erteilt der Landesregierung die entsprechenden Handlungsaufträge, dann könnten die Initiatoren der Volksinitiative die Kündigung des Landesplanungsvertrags vor dem Brandenburger Landesverfassungsgericht sogar einklagen. Ihre Unterstützung ist also nicht nur gelebte Demokratie und ein Zeichen an „die in Potsdam“. Sie haben es rechtlich in der Hand!

Bitte tragen Sie mit Ihrer Unterschrift zum Erfolg der Volksinitiative bei!

Peter Kreilinger, Werder, für die Initiatoren der Volksinitiative

2014-10-15 PM Volksinitiative gg. 3. Startbahn

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