Volksbegehren gegen eine dritte Start- & Landebahn am BER angelaufen

Mit einem Volksbegehren wollen Umweltinitiativen und betroffene Anwohner eine dritte Start- & Landebahn am BER verhindern und die Zahl der Flugbewegungen auf 360.000 pro Jahr gesetzlich begrenzen. Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung. Bis zum 18. Februar 2016 können alle Brandenburger ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Sie haben die Möglichkeit, in ihrem zuständigen Bürgeramt für das Volksbegehren zu unterschreiben oder ganz unkompliziert ihre Briefwahlunterlagen anzufordern.

Begrenzung des Flughafens oder Ausstieg aus den gemeinsamen Verträgen

Der Gesetzentwurf schreibt im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg die Begrenzung des BER auf höchstens zwei Start- und Landebahnen fest. Maximal 360.000 Flugbewegungen im Jahr wären danach zugelassen, was der aktuellen Höchstkapazität des BER entspricht.

Sollte Berlin diesen Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den gemeinsamen Verträgen aussteigen. Neue Vereinbarungen dürften dann nur unter Ausschluss aller BER-Themen neu verhandelt werden. Das Volksbegehren will damit ein bekanntes Problem umgehen: Unter Verweis auf den gemeinsamen Vertrag mit Berlin wurde der Gesetzentwurf im Landtag beim letzten Mal abgelehnt.

Den Forderungstext im Wortlaut finden Sie hier:
Deine Stimme gegen Fluglärm

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