Volksbegehren für ein strenges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am 8.2.12 beantragt

Unter den Flugrouten des neuen Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld kämpfen Bürger weiter um ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Wie der Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-
Brandenburg (ABB), Matthias Schubert, mitteilt, haben daher heute die
Vertreter der Volksinitiative zur Durchsetzung eines strengen
Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr beim Präsidenten des Brandenburgischen
Landtags die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.

Dieses ist erforderlich, weil der Landtag am 16. Dezember 2011 die erste Stufe der von den Bürgerinitiativen eingeleiteten Volksgesetzgebung, die Volksinitiative, trotz der in kurzer Zeit gesammelten rund 40.000 Unterschriften mehrheitlich abgelehnt hat. Für die zweite Sufe der Volksgesetzgebung, das Volksbegehren, sind in Brandenburg nun 80.000 Unterschriften in sechs Monaten erforderlich.

Wann in Brandenburg der Startschuss für die Unterstützung des
Volksbegehrens durch die Bevölkerung fällt, bestimmt sich nach den
Vorschriften des Volksabstimmungsgesetzes. Frühestens Mitte April könnten
danach die Bürger die amtlichen Eintragungslisten oder – wie bei Briefwahl –
Eintragungsscheine unterschreiben.

Die Gesundheit der Menschen hat absoluten Vorrang vor einer nebulös
„herbeigeredeten Wirtschaftlichkeit von Flughäfen, die gegen jede Vernunft in
Ballungsgebiete hineingeplant oder dort auf Teufel komm raus nachts
betrieben werden sollen“, so Schubert.

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