Zur aktuellen Debatte über die Lärmentgelte für BBI zur Fernhaltung lauter Flugzeuge

Der Flughafen versucht, durch schwammige Aussagen und Einzelfallbehauptungen zu verhindern, dass sich Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger ein korrektes Bild von der neu vorgeschlagenen Gebührenordnung machen können – „Vertuschen durch Komplizieren“!

Wir haben versucht, durch den Vergleich mit Frankfurt hier Licht ins Dunkel zu bringen. Selbst wenn es in unseren Erläuterungen hierzu Unstimmigkeiten im Detail geben sollte und wir nicht bis auf den letzen Euro die Gebühren in Frankfurt und Berlin vergleichen können, geht es hier um das Prinzip: Die lauten Flieger sind in BBI offenbar willkommen!

Tatsache ist jedenfalls, dass solch laute Flieger derzeit von Schönefeld nachweislich starten und landen, also offenbar nicht ferngehalten werden, und dass die für BBI aktuell geplanten Gebühren dies nicht besser erwarten lassen.

Von der Landespolitik wird „Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit“ versprochen und dann in der Praxis Wirtschaftlichkeit um jeden Preis durchgedrückt.

Um diesem „Vertuschen durch Komplizieren“ entgegenzuwirken, wird auf Folgendes hingewiesen:

Der Entwurf für eine neue Lärmgebührenordnung behält die bisherige Einteilung in 7 Lärmklassen unverändert bei. Auch die Zuteilungen der Flugzeuge sind unverändert.

Die Gebühren in den sehr lauten Lärmklassen 5 (80-84,9 db(A)) und 6 (85-89,9 db(A)) sollen gegenüber der heute in Schönefeld geltenden Regelung halbiert werden. Statt 420 EUR heute in Klasse 5 sollen nur mehr 199 EUR anfallen, statt 840 EUR heute in Klasse 6 sollen nur mehr 399 EUR anfallen.

Damit werden die Gebühren für den praxisrelevanten Bereich von 80-90 db(A), also für besonders laute Flugzeuge, mehr als halbiert.

Dass künftig für Starts und Landungen das gleiche Entgelt erhoben werden soll, ändert nichts am generellen Befund. Insbesondere das Mittel der prozentualen Nachtzuschläge wird dadurch verwässert. Denn viele Flugzeuge landen z.B. um 23.30 oder um 05.30 Uhr, um nach 06.00 Uhr zu starten. Sie zahlen künftig den Zuschlag nur mehr auf die um mehr als 50% reduzierte Summe, der Start bleibt ohne Zuschlag.

Der Zuschlag von 05.00 – 06.00 Uhr, einer für eine finanzielle Steuerung besonders wichtigen Zeit, wird zudem von heute 250% (Tegel) bzw. 100% (Schönefeld) auf künftig 50% (BBI neu lt. Entwurf) gesenkt. Das ist ein massives Signal an die Airlines, dass Flugverkehr in BBI ab 05.00 Uhr nicht nur möglich, sondern sogar im Vergleich zu heute massiv billiger zu haben ist.

Während in Frankfurt/Main schon ab 22.00 Uhr massive Aufschläge bis zu 40.000 EUR anfallen, sind für BBI zwischen 22.00 und 23.00 Uhr nur 20% Zuschlag – für eine Maschine mit 89 db(A) in Klasse 6 also ganze 80 EUR – geplant.

Schon alleine diese Tatsachen belegen, wes Geistes Kind der Entwurf für eine neue Gebührenordnung ist: Statt mehr Schutz für die von BBI betroffene Bevölkerung soll es attraktiver für besonders laute Maschinen werden, dort zu landen.  Und es soll auch keinerlei spürbare Hemmung für Flugverkehr bis 23.00 Uhr geben. Schon die bloße „Zahlenoptik“ – Werte mit 99 am Ende wie im Schlussverkauf – zeigt, dass hier allein die Marketingabteilung die Hand geführt hat.

Dass zwischen 0 und 5 Uhr dann 400% Aufschlag geplant sind, ist pure Augenwischerei. Denn in dieser Zeit besteht bekanntlich ein gerichtlich erzwungenes Nachtflugverbot. Das Eigenlob „nachts die höchsten Gebühren“ ist nicht nur rechnerisch unwahr. Es ist auch eine Debatte über Hitzefrei im Januar.

Näheres dazu können Sie nachlesen unter Presse – „Presseerklärungen BI“ hier auf der Website (https://www.fluglaermfreie-havelseen.de/presseerklaerungen/). Dort finden Sie auch die derzeit geplante Gebührenordnung für BBI sowie zum Vergleich für Frankfurt.

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