Forderungen

Unser in der BBI-Fluglärmkommission eingereichter Antrag vom 08.12.10  umfaßt unsere Forderungen und Lösungsvorschläge in juristisch ausformulierter Form.
Über bloße Flugroutendebatten hinausgehend enthält er ein erweitertes Nachtflugverbot, schonendere Anflugverfahren, optimale Belegung der BBI-Startbahnen, Fernhalten „alter Mühlen“ über Gebührendifferenzierung etc. und könnte so allen vom Fluglärm Betroffenen Erleichterung verschaffen.

Kurzübersicht über unsere Forderungen:

  1. Einen eigenen Sitz für Werder, Schwielowsee, Michendorf und Nuthetal in der BBI-Fluglärmkommission.
     
  2. Nord-Süd-Querungen westlich von Werder (zwischen den Städten Werder und Brandenburg) über sehr dünn besiedeltem Gebiet. (BI-Vorschlag Abflüge). Dort erfolgt schon heute schwerpunktmäßig der Anflug nach Tegel, die Route ist also möglich (Praxis Anflug Tegel). Werder/Schwielowsee darf nicht „Luftkreuz“ werden.
    • Anflugschleifen westlich von Werder über unbesiedeltem Waldgebiet und Heranführung an diese von Westen in großer Flughöhe (BI-Vorschlag Anflüge).
    • Abflüge gerade bis westlich von Werder, erst dann abknickend (BI-Vorschlag Abflüge ).  
       
  3. Wir fordern also Vertrauensschutz: Wir wollen im Grunde die Abflugrouten, die die DFS für den Planfeststellungsbeschluss zugeliefert hatte. Diese lassen keinerlei Belastung für unsere Region erkennen. (DFS-Flugrouten von 1998). Und wir fordern auch Anflugrouten, die dem entsprechen, was ausschließlich und über 12 Jahre hinweg kommuniziert wurde: Routen in gerader Verlängerung der Landebahnen bis hinter die Autobahndreiecke Potsdam und Werder. Denn jeder, der sich erkundig hatte, bevor er sich bei uns niederließ, bekam zur Antwort: „Alles geht gerade aus“. Beim Anflug ist das die letzten 18km ja sogar zwingend. Eine „Anflugschneiße“ über uns wäre deshalb nicht nur eine vermeidbare Belastung. Sie wäre ein eklatanter Vertrauensbruch.
     
  4. Steile An- und Abflüge, also höchstmögliche und verbindliche An- und Abflughöhen bzw. Mindestflughöhen, die nur in echten Notfällen unterschritten werden dürfen. Für die Anflüge heißt das: Keine Flugzeuge unter 2.000 Metern in mehr als 36 km Entfernung von BBI, keine Flugzeuge unter 3.000 Metern in mehr als 54 km Entfernung von BBI. 
     
  5. Besondere Rücksichtnahme auf staatlich anerkannte Erholungsorte mit wichtiger Tourismus- und Naherholungsfunktion. Denn worin läge der Sinn des staatlichen Anerkenntnisses, wenn man dann nicht besonders geschützt wird?
     
  6. Beachtung der objektiv und subjektiv höheren Lästigkeit von Fluggeräuschen in unserer Region: Über der Seenlandschaft bereitet sich Schall ungehindert aus und wird von Hügeln am Rand noch vervielfältigt. Das einzelne Schallereignis dauert wesentlich länger als in kleinteilig strukturierten Landschaftsräumen. Fluggeräusche stören umso mehr, je ruhiger eine Region ansonsten ist.
     
  7. Vertrauensschutz. Unsere Region wäre in weiten Teilen unvorhersehbar bzw. entgegen anderslautender Versprechen und Planungen belastet. Viele Menschen arbeiten ein Leben lang für das Abbezahlen ihres Hauses. Wer sich bewusst für eine ruhige Region entschieden und auf Versprechungen verlassen hat, ist besonders schutzbedürftig.
     
  8. Echtes Nachtflugverbot mit Notfällen & Rettungsflügen als einzigen Ausnahmen.
    • Ausweitung des Nachtflugverbotes auf den Zeitraum 22-6 Uhr;
    • speziell niedrige Emissionsgrenzwerte im Zeitraum von 21-7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
    • Besonders hohe Mindestflughöhen zw. 21-7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Je weniger Verkehr, umso mehr Spielraum hat die DFS. Diesen muss sie nutzen.
       
  9. Massive Gebührendifferenzierung zugunsten emissionsarmer Fluggeräte. Nicht nur der Lärmschutz, auch die Umwelt und die deutsche Wirtschaft profitieren von Anreizen zur Nutzung neuer Fluggeräte.
    Die bisherigen Regelungen differenzieren nur scheinbar nach Lärm. In Wahrheit sind sie eine Katastrophe und ziehen bewusst die lautesten Flieger zu uns (vgl. PRESSEERKLÄRUNG v. 23.12.2010 als AW auf PE MIL zu Gebührendifferenzierung). 

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