Die heute von der brandenburgischen Landesregierung verkündeten „Erfolge“ für den Lärmschutz der von BER betroffenen Menschen sind aus Sicht der Fluglärmgegner an den Havelseen ein Hohn.
„Die Streichung der Abgeltungsklausel in den Kostenerstattungsvereinbarungen ist nicht mehr als die Rücknahme des dreisten Versuches, die Menschen um ihre Rechte zu bringen. Wenn die Landesregierung es jetzt schon als Erfolg feiert, dass die Menschen wenigstens in diesem Punkt nicht mehr betrogen werden sollen, dann ist das kein guter, sondern ein schlechter Tag für die Betroffenen“, so der Sprecher der Havelseen-Initiative „Fluglärmfreie Havelseen“, Peter Kreilinger.
Auch die Regelungen zu Wintergärten und kleineren Küchen seien nichts anderes als Almosen. Diese sollten offenbar von dem gleichzeitig laufenden Versuch ablenken, den Schallschutz massiv zu verschlechtern. „Die Flughafengesellschaft stellt gleichzeitig, unterstützt durch ihren Aufsichtsrat und damit die Landesregierung in Potsdam, den Antrag, die Schallschutzvorgaben aufzuweichen. Im Planfeststellungsbeschluss heißt es zu den passiven Schallschutzmaßnahmen wörtlich: „Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten“. Jeder Mensch mit gesundem Gehirn versteht die Aussage „keine höheren Maximalpegel“ als „Null“. Hier gibt es nicht den Hauch einer Interpretationsmöglichkeit. Doch die Flughafengesellschaft will nun „klarstellen“ lassen, „keine“ bedeute in Wahrheit, dass bis zu 1079 Überschreitungen im Jahr zulässig sind. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen.“, so der Werderaner Rechtsanwalt. Im Übrigen müsse man diesen Sprachgebrauch künftig allgemein beachten. Wenn der Flughafenchef Schwarz etwa sage, man habe keine Sicherheitsprobleme, dann bedeute das offenbar nur, dass es weniger als 1.079 sind. Und offenbar ist es auch in Ordnung, wenn mit „kein Zutritt“ bezeichnete Räume im Flughafen bis zu 1.079 Mal betreten werden…
Ministerpräsdent Platzeck solle sich hierzu äußern und klarstellen, dass er das nicht zulässt. Denn seine Landesregierung bzw. deren Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft können diese Frage ganz alleine und auch gegen die anderen Gesellschafter entscheiden.
„Wenn Platzeck es zulässt, dass der eindeutige Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses zu Lasten der Meistbetroffenen umgeworfen wird und das dann auch noch als „Klarstellung“ getarnt wird, soll er zum Thema Fluglärm künftig lieber schweigen. Denn die Behauptung, er tue etwas für die Betroffenen, ist dann nur noch eine peinliche Lüge.“
Zudem habe die Landesregierung vor wenigen Tagen klammheimlich die uneingeschränkte Betriebsgenehmigung auch für die Nachtflüge erteilt, obwohl feststehe, dass bei Eröffnung nicht einmal ein Bruchteil der Schallschutzmaßnahmen fertig sein wird. Auch bei Themen wie höhere Lärmgebühren für besonders laute Maschinen oder Lärmgrenzwerte für nächtliche Flüge mit Propellermaschinen gebe es nicht den Hauch eines Fortschritts. „Die Beschlüsse der Fluglärmkommission zu diesen Themen werden einfach ignoriert. Die heutige Behauptung von Minister und Aufsichtsratsmitglied Markov, man habe für die „Ausschöpfung aller Lärmschutzmöglichkeiten“ gekämpft, ist gerade auch mit Blick auf den aktiven Schallschutz nur mehr als Realitätsverlust zu bezeichnen“.