Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV):
Mit der Anerkennung der Stadt Werder (Havel) und der Gemeinde Schwielowsee als staatlich anerkannte Erholungsorte sollen bestehende Potentiale, insbesondere für die touristischen Entwicklung, gestärkt und ausgebaut werden. Beeinträchtigungen durch den Flugverkehr vom oder zum zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg sollten daher soweit möglich vermieden werden, auch wenn weitaus geringere Betroffenheiten zu erwarten sind als im unmittelbaren Flughafenumfeld. Das MUGV vertritt die Auffassung, dass durch die Deutsche Flugsicherung GmbH eine Verlagerung des Korridors für mögliche Radarführungsstrecken zur Heranführung von Luftfahrzeugen zum Anflug in Richtung Osten zu prüfen ist. Die konkrete Streckenführung im Bereich der o. g. Havelseengemeinden und der Landeshauptstadt Potsdam soll so geplant werden, dass sie westlich der Stadt Werder (Havel) verläuft. Als Orientierungspunkt soll der Bereich des Autobahndreiecks Werder (BAB2/BAB10) dienen. Ein Verlauf der Radarführungsstrecke über der Stadt Brandenburg an der Havel ist zu vermeiden.
(Quelle: Unter Fluglärmkommission: „Optimierung von Radarführungsstrecken“)