Die in 2014 durchgeführte Volksinitiative gegen eine Kapazitätserweiterung am ungeeigneten Standort Schönefeld-BER erzielte deutlich mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften. Sowohl der Bau einer 3. Start- und Landebahn, als auch jeder Kapazitätsausbau über 360.000 Flugbewegungen p.a. hinaus sollen damit gesetzlich verhindert werden. Es sollen nicht noch mehr Lärm und Dreck für die Betroffenen zugelassen werden.
Wegen der langen Planungszyklen bei Flughäfen und weil solche Erweiterungspläne längst in den Schubladen liegen, ist das jetzt bereits notwendig und sinnvoll.
Auch wenn die „Meister-Manager“ trotz vieler Steuermilliarden vorerst nicht einmal in der Lage sind, den Flughafen überhaupt zu eröffnen.
Die Landesregierung behauptet, sie unterstütze die Ziele der Volksinitiative. Leider sei man aber am Beschluss gehindert, weil der vorgeschlagene rechtliche Weg nicht gehe.
(Aus den Erfahrungen der Scheinunterstützung der Landesregierung beim Nachtflugverbot klüger geworden, hatten wir im Text der Volksinitiative nicht nur einen Verhandlungsauftrag mit Berlin bzgl. der Landesplanung vorgesehen. Vielmehr sieht die Volksinitiative auch eine Pflicht zur Kündigung durch Brandenburg vor, wenn Berlin nicht mit sich reden lässt. Die Landesregierung hat daraufhin viel Energie aufgewendet darzutun, dass das nicht gehe. Man hat Rechtsvertreter zur Stellungnahme aufgefordert, die landauf landab Flughäfen bzw. Flughafenplaner vertreten und diese bei der Anhörung aufgeboten, um zu erklären, warum diese Kündigung mit einer Volksinitiative nicht erreichbar sei. Nur der Ministerpräsident könne kündigen und der habe schließlich mit Beschlüssen der Legislative (des Landtags) nichts zu tun… )
Initiatoren legen nun Gesetzentwurf vor, der Ausreden der Landesregierung nicht mehr zulässt
Die Initiatoren der Volksinitiative, zu denen auch der Vorstandsvorsitzende der BI FFH e.V. gehört, fanden nun einen anderen Weg, bei dem auch ohne Kündigung des Landesplanungsvertrages die Ziele der Volksinitiative dennoch erreicht werden können:
-> Ein Gesetz, das die Stellung Brandenburgs als Gesellschafter des Flughafens mit Sperrminorität nutzt (zum Gesetzentwurf ).
Die von der Landesregierung selbst herbeigeholten „Flughafen-Freund-Juristen“ bestätigten bei der Anhörung im Landtag, dass dieser Weg rechtlich funktioniert.
Dies bedeutet:
-> Alle Fraktionen des Brandenburger Landtages, die ja einhellig behaupten, eine 3. Bahn am BER-Standort Schönefeld und einen weiteren Ausbau über 360.000 Flugbewegungen hinaus nicht zulassen zu wollen, haben jetzt keine Ausrede mehr. Es gibt nun – neben einem Beschluss des Ursprungstextes der Volksinitiative – diese zweite Möglichkeit.
-> Wer die Wahrheit sagte, als er behauptete und beschloss „keine 3. Bahn“, kann und muss jetzt zustimmen!!!