Will die Landesregierung dem Volksbegehren zum BER-Nachtflugverbot wirklich zustimmen?
Wenn ja, dann hindert sie aus unserer Sicht nichts, dies auch ohne Verhandlungen mit dem Land Berlin und dem Bund, die hier sicher nicht zustimmen werden, zu tun.
Der vorgeschlagene Weg, den Brandenburger Ministerpräsidenten per Landtagsbeschluss zu beauftragen, über das Nachtflugverbot mit diesen anderen Gesellschaftern zu verhandeln, öffnet dagegen Tür und Tor für faule Kompromisse (Bahnenregime, doch kein Flugverbot von 22-6 Uhr, etc.) .
Argumente von SPD-Politikern, dieses Vorgehen müsse so sein, da die geltenden Nachtflugregelungen im Planfeststellungsbeschluss von 2009 sowie in der luftrechtlichen Genehmigung von 2012 bereits rechtskräftig festgelegt seien, treffen unseres Erachtens jedoch nicht zu.
Letztere wurde unter anderem von Rechtsanwalt Phillip Heinz aus Werder angefochten, ehe Bestandskraft eingetreten wäre. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig, enthält jedoch eine klare Öffnungsklausel für weitere Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen des Luftverkehrs. Er gewährt daher gerade keinen Bestandsschutz gegenüber Schutzauflagen.
Entweder sind die Vertreter dieser Position in der Landesregierung nicht zutreffend zur Rechtslage informiert oder aber das Eingehen auf das Volksbegehren ist ein reines taktisches Manöver, mit dem man die Verantwortung für eine faktische Ablehnung auf die Landesregierung in Berlin und oder die Bundesregierung abschieben möchte, ohne dass den Betroffenen geholfen wird. Wir werden das Ganze kritisch begleiten.