Zum aktuellen Wannseerouten-Urteil

Das Urteil ist nicht nur für die betroffenen Gemeinden und die Kläger erfreulich. Es ist ein Erfolg für die Kritik an den Flugrouten insgesamt. Es belegt nämlich, dass bei den Flugrouten noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, vor allem aber auch nicht alle Gefahren bedacht sind. Statt angeblich „rechtssicherer und unangreifbarer“ Flugrouten, die man als „alternativlos“ verkaufen wollte, sind offenbar mit heißer Nadel gestrickte Flugverfahren festgelegt worden, die den schwierigen Gegebenheiten des Standorts nicht gerecht werden.
„Das gilt nicht nur für den Wannseereaktor. Eine weitere bisher sträflich vernachlässigte Gefahr entsteht im Bereich des Flughafens Saarmund“, so BI-Sprecher Peter Kreilinger. Weil die derzeit vorgesehenen Flugrouten anders als ursprünglich geplant nicht geradeaus gehen und deshalb zu weit nördlich der A-10 statt deutlich südlich von ihr laufen, komme es unweigerlich zu erheblichen Konfliktpunkten mit dem Flugplatz Saarmund. Die Gefahr der Kollision von Flugzeugen in diesem Bereich sei sehr real. Dies gelte gleichermaßen im Anflug, wenn nicht auch dort weiträumig in gerader Linie zu den Landebahnen geflogen und nur außerhalb des Autobahnringes zugeführt werde.

Deshalb muss aus Sicht der Betroffenen an den Havelseen das ganze Routensystem, das überhastet von den im Planfeststellungsverfahren zu Grunde gelegten „geraden Routen“ abweicht, noch einmal auf den Prüfstand. Die Probleme bei der Flughafeneröffnung geben nun ja auch ausreichend Zeit für neue Überlegungen. Notwendige Änderungen im Bereich der Wannseeroute dürfen dabei freilich nicht dazu führen, dass noch weitere Belastungen auf die Region an den Havelseen mit ihren staatlich anerkannten Erholungsorten zukommen. Vielmehr ist die Entscheidung ein klares Plädoyer zur Rückkehr zu den alten Planungen und zur Umsetzung der Empfehlung der FLK: Gerade aus und ohne Freigabrechte ganz außen herum, außerhalb des Berliner Autobahnringes.

Die DFS und das BAF sind also aufgefordert und nun allem Anschein nach ja auch gerichtlich verpflichtet, noch einmal gründlich über die Flugrouten nachzudenken. Dazu gehört unbedingt, wie mit besseren Flugrouten und einer geeigneten Bahnennutzungsstragie auch für Anflüge sichere und zugleich so wenig wie irgend möglich lärmbelastende Routen gewählt werden können. Die gründlich missglückten Anflugverfahren von Westen auf die Nordbahn, die eine starke Betroffenheit der Havelseenregion auslösen, müssen neu und besser gestaltet werden. Die Anflugrouten waren nach langen Monaten der Debatte um die Abflugrouten nämlich geistlos und übereilt festgelegt worden. Wenn schon bei den monatelang sehr intensiv diskutierten Abflugrouten noch solche Mängel bestehen, liege dies für die Anflugrouten umso mehr auf der Hand. Das Chaos beim Flughafenbau schenkt die Zeit und das Gericht hat nun offenbar auch den notwendigen Impuls gegeben, das zu korrigieren.

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