Gemeinnützigkeit des Vereins “BI Fluglärmfreie Havelseen e.V.” bestätigt

Für den am 28.11.2011 gegründeten Verein “BI Fluglärmfreie Havelseen e.V.” (BI FfH e.V.) liegt uns nun mit AZ 048/142/03951 K04 die (vorläufige) Gemeinnützigkeits-Bescheinigung des Finanzamtes Brandenburg vor.

Wer also steuerbegünstigt für ein dringend benötigtes Gutachten spenden möchte, wende sich bitte vorläufig per E-Mail mit der Angabe der Summe an mail@fluglaermfreie-havelseen.de  wegen der Details. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst ab 50 EUR eine Spendenbescheinigung ausstellen können.

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