Nachtflugverbot: Volksinitiative -> Volksbegehren -> Volksentscheid? Aktueller Stand!

Da immer wieder Fragen und Unklarheiten bezüglich dieses Themas auftreten, hier ein systematischer Überblick und der aktuelle Stand:

Nach der Brandenburgischen Verfassung sind drei Stadien der Volksgesetzgebung zu unterscheiden: 
1. Die Volksinitiative:

Hier werden mind. 20.000 Unterschriften benötigt, um ein Anliegen vorzutragen. Die Unterschriften können überall gesammelt werden. Der Landtag muss dann über das Anliegen abstimmen.

2. Das Volksbegehren:
Lehnt der Landtag das Anliegen der (erfolgreichen) Volksinitiative ab, kann man ein Volksbegehren starten. Hier werden 80.000 Unterschriften benötigt. Diese können nach bisherigem Stand nur in Rathäusern bzw. Bürgerbüros geleistet werden. Eine Novelle, die die Sache erleichtert, ist in Arbeit. Die Initiatoren in Sachen „Nachtflug“ versuchen zu erreichen, dass die Erleichterungen bereits für ein Volksbegehren „Nachtflug“ gelten.

3. Der Volksentscheid:
Ist das Volksbegehren erfolgreich (80.000 Unterschriften übertroffen…) kommt es zu einer Abstimmung wie bei einer Wahl.

In Sachen „Nachtflugverbot“ konnte die Phase Volksinitiative vorzeitig bereits erfolgreich abgeschlossen werden! Die Maximalfrist für die Phase „Volksinitiative“ beträgt 1 Jahr.  Die dafür nötigen 20.000 Unterschriften waren aber bereits nach wenigen Monaten beisammen. Auch aus unserer Region war die Beteiligung gut! In dieser Phase war es noch bequemer möglich, auf von unseren Mitgliedern verteilten Listen / auf unseren Veranstaltungen etc. zu unterschreiben.

Die Unterschriften wurden dem Landtagspräsidenten übergegeben. Am 16.12.2011 hat der Landtag leider die Volksinitiative Brandenburg für ein strenges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr abgelehnt.

Nun erst kann ein Volksbegehren dazu gestartet werden. Dabei müssen alle Leute ERNEUT unterzeichnen, die schon bei der Volksinitiative unterschrieben haben, wenn ihre Stimme weiterhin gelten soll. Diese Phase muss dann, wie oben ausgeführt, allerdings die Gemeinde organisieren und entsprechende Möglichkeiten bereitstellen.

 

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