Rechtsanwalt Mathias Hellriegel erläutert Hintergründe und beurteilt die Erfolgsaussichten der noch anhängigen Potsdamer Klage im Zusammenhang mit dem zukünftigen Haupstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld.
Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Nachtflugregelung läßt Rückschlüsse darauf zu. Sie befaßt sich neben dem Thema Nachtflug auch mit entscheidenden Fragen der Planfeststellung und bestätigt:
Der Planfeststellung liegen unrichtige Flugrouten zugrunde. Mit der Grobplanung vom 30. März 1998 und den danach verwendeten geraden Abflugrouten hätten sich die verantwortlichen Stellen nicht begnügen dürfen.
Es kommt jetzt darauf an, ob die Richter die Erheblichkeit der unrichtigen Sachverhaltsermittlung für die Abwägung zum Planergänzungsbeschluss für
Schönefeld bei der in Leipzig noch anhängigen Prüfung der Standortentscheidung selbst anerkennen. Bei der Abwägung hinsichtlich der Betriebsregelung Nachtflugverbot stellten sie die Bedeutung dieser Vertuschung für die Standortentscheidung ja leider in Frage.