Volksbegehren Nachtflugverbot am BER: Start evtl. ab März 2012

Bis 26.01. 2012 wird sich entscheiden, ob für unser Volksbegehren die Neuregelung des Volksabstimmungsgesetzes in Brandenburg gelten wird.

Wenn ja, dann muss nicht notwenigerweise jeder Bürger persönlich ins Rathaus, um seine Unterschrift zuleisten. Man könnte stattdessen, falls die jeweilige Gemeindeverwaltung das anbietet, z.B. per Post, Fax oder E-mail (hier mit Angabe des Geburtsdatums) im Rathaus ein Eintragungsformular anfordern, welches dann, wie bei der Briefwahl, per Post zugesandt wird.
Die Unterschriften könnten also in Listen, auf Eintragungsscheinen eingetragen und in einer ganzen Reihe von speziell bestimmten Eintragungsräumen geleistet werden.

Mit der vorgesehenen Übergangsregelung könnten wir mit unserem Volksbegehren auch die neue Sechs-Monats-Dauer statt der bisherigen 4 Monate in Anspruch nehmen.

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