Kategoriearchiv: Allgemein

Umweltbundesamt unterstützt Argumente der BI Fluglärmfreie Havelseen zu 100% – BAF fegt sie vom Tisch

Nach dem am 11.1.2012 veröffentlichten Lärm-Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) keimte bei der BI Fluglärmfreie Havelseen Hoffnung auf! Sollte doch zu guter Letzt der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm über die Profitinteressen der Flughafenbetreiber und der Airlines siegen? Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Parallenen zu unseren ureigenen Forderungen: Umweltbundesamt unterstützt Argumente der BI Fluglärmfreie Havelseen zu 100% – BAF fegt sie vom Tisch weiterlesen

Einseitige und umweltfeindliche Förderung des Flugverkehrs – statt europaweitem Schutz vor dessen schlimmsten Folgen

Die einseitige und unsinnige Förderung des Flugverkehrs durch unsere Politiker ist menschlich wie wirtschaftlich katastrophal und strotzt vor Widersprüchen! 

1. Häuserdämmungen
Der CO-2 Ausstoß aus dem unnötig angeheizten Fluggeschehen wird bald ein Mehrfaches dessen wett machen, was wir derzeit mit immensen Milliardensummen durch Häuserdämmungen und Photovoltaikanlagen zu sparen versuchen.
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Bundesweite Demos am Sa. 4.2.12 u.a. im Flughafen Schönefeld, Frankfurt, München …

Um 12:00 Uhr starten bundesweite Inhouse-Demos an mehreren großen Flughäfen, u.a. in Berlin (Tegel + Schönefeld), Frankfurt, Müchen, Leipzig …

Die „BI Fluglärmfreie Havelseen e.V.“ beteiligt sich an der „Inhouse-Demo“ im Flughafengebäude Schönefeld, Terminal A, im Ankunftsbereich direkt vor dem Ausgang der Sperrzone.
Polizeiliche Auflagen diesmal: Innerhalb des Flughafens dürfen keine Megaphone, Lautsprecher, Trillerpfeifen etc. eingesetzt werden, damit die Lautsprecher-Ansagen der Abfertigung nicht gestört werden. Schilder dürfen mitgebracht werden; die Anzahl der Banner ist auf 2 beschränkt, die jeweils nicht länger als 2,5 m sein dürfen, da sonst die Gefahr besteht, Fluchtwege zu blockieren.

Info-Veranstaltung am 23.02.2012 zu weiteren Klagen gegen BER vor dem Bundesverwaltungsgericht

Rechtsanwalt Mathias Hellriegel erläutert Hintergründe und beurteilt die Erfolgsaussichten der noch anhängigen Potsdamer Klage im Zusammenhang mit dem zukünftigen Haupstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld.

Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur  Nachtflugregelung läßt Rückschlüsse darauf zu. Sie befaßt sich neben dem Thema Nachtflug auch mit entscheidenden Fragen der Planfeststellung und bestätigt:
Der Planfeststellung liegen unrichtige Flugrouten zugrunde. Mit der Grobplanung vom 30. März 1998 und den danach verwendeten geraden Abflugrouten hätten sich die verantwortlichen Stellen nicht begnügen dürfen.

Es kommt jetzt darauf an, ob die Richter die Erheblichkeit der unrichtigen Sachverhaltsermittlung für die Abwägung zum Planergänzungsbeschluss für
Schönefeld bei der in Leipzig noch anhängigen Prüfung der Standortentscheidung selbst anerkennen. Bei der Abwägung hinsichtlich der Betriebsregelung Nachtflugverbot stellten sie die Bedeutung dieser Vertuschung für die Standortentscheidung ja leider in Frage.

Volksbegehren Nachtflugverbot am BER: Start evtl. ab März 2012

Bis 26.01. 2012 wird sich entscheiden, ob für unser Volksbegehren die Neuregelung des Volksabstimmungsgesetzes in Brandenburg gelten wird.

Wenn ja, dann muss nicht notwenigerweise jeder Bürger persönlich ins Rathaus, um seine Unterschrift zuleisten. Man könnte stattdessen, falls die jeweilige Gemeindeverwaltung das anbietet, z.B. per Post, Fax oder E-mail (hier mit Angabe des Geburtsdatums) im Rathaus ein Eintragungsformular anfordern, welches dann, wie bei der Briefwahl, per Post zugesandt wird.
Die Unterschriften könnten also in Listen, auf Eintragungsscheinen eingetragen und in einer ganzen Reihe von speziell bestimmten Eintragungsräumen geleistet werden.

Mit der vorgesehenen Übergangsregelung könnten wir mit unserem Volksbegehren auch die neue Sechs-Monats-Dauer statt der bisherigen 4 Monate in Anspruch nehmen.